Scheidungsformular

Verfahrenskostenhilfe

Ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Wer sich von seinem Ehepartner scheiden lassen möchte, muss für das Scheidungsverfahren Gerichtskosten zahlen. Da das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vorschreibt, kommen diese Kosten noch hinzu.

Die Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) will Bürgern, für die diese Kosten nicht tragbar sind, nicht von der Möglichkeit einer Scheidung ausschließen. Die Kosten werden dann von der Staatskasse getragen, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierzu vorliegen und Sie auch gegenüber Ihrem Ehepartner keinen realisierbaren Anspruch auf einen Kostenvorschuss haben.

Ob Sie die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) nützen können, muss vorher geprüft werden. Bitte sprechen Sie uns an.